Gewerblicher Grundstückshandel kann auch bei geschenkten und geerbten Grundstücken / Wohnungen vorliegen und zählt bei der "Drei-Objekte-Grenze" mit, wenn
- Der Steuerpflichtige erhebliche Aktivitäten zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten entfaltet hat oder
- Bei Schenkung einer Wohnung an den Ehegatten, wenn der übertragende Ehegatte auch schon die Absicht hatte, das Objekt am Markt zu veräußern
Bundesfinanzhof (BFH) vom 23.08.2017