Steuerinfos & News

Handlungsbedarf neue Grundsteuer

Wichtige Information für alle Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer
Die Grundsteuerreform in Deutschland

Im Zuge der Grundsteuerreform 2025 müssen sämtliche Grundstücke – privat und betrieblich – in Deutschland neu erfasst und bewertet werden. In diesem Zusammenhang sind alle Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, gesonderte Steuererklärungen zur Wertermittlung der Grundbesitzeinheiten elektronisch im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch einzureichen. Der Bewertungsstichtag ist der 01. Januar 2022.

In einem ersten Schritt gilt es die Grundstücke zu identifizieren. Der weitere Bewertungsschritt (z.B. Grundstücks-/ Gebäudeangaben, Feststellungserklärung)  erfolgt in Kollaboration mit uns digital und (teil-) automatisiert über eine webbasierte Plattform. Sofern wir Sie bei diesem Prozess unterstützen dürfen, kommen Sie gerne auf uns zu. Sollte Ihnen die digitale Abwicklung nicht möglich sein, sprechen Sie uns bitte an.

Hinweis:

Bis zum 31. Dezember 2024 bleibt das alte verfassungswidrige Grundsteuerrecht weiterhin anwendbar, sodass die bisherigen Einheitswerte als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer erst ab 2025 ihre Gültigkeit verlieren. Ab diesem Zeitpunkt ersetzt der Grundsteuerwert die Einheitswerte, es sei denn die Bundesländer weichen von dem sog. Bundesmodell ab und haben eigene Länderlösungen beschlossen. 

Nach dem Bundesmodell ist der Wert des Grundstücks maßgeblich. Angeschlossen haben sich die folgenden Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommer, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In Hessen wird beispielsweise der Grundsteuermessbetrag, welcher sich u.a. aus den zu erklärenden Angaben (z.B. den Flächen von Grundstück und Gebäude) ergibt, dem örtlichen Grundsteuerhebesatz unterworfen. Hieraus resultiert die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer.

 

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