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Steuertipp Juli

Corona-Steuerhilfegesetz

Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen und damit erste zentrale Elemente des Konjunkturpakets der Bundesregierung abschließend auf den Weg gebracht. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 sinkt damit die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Familien erhalten einen Kinderbonus von 300 Euro je Kind. Das Gesetz sieht zudem zahlreiche steuerliche Erleichterungen für alle Unternehmen und Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen vor.

Im Einzelnen umfasst das Konjunkturprogramm folgende Schwerpunkte:


1. Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen

Um Unternehmen bei der wirtschaftlichen Erholung zu unterstützen und Investitionsanreize zu setzen, beinhaltet das Konjunkturpaket u.a. folgende Maßnahmen:

• Unternehmen erhalten für die Steuerjahre 2020 und 2021 befristet verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Maschinen. Durch diese sogenannte degressive Abschreibung werden Investitionsanreize gesetzt.
• Die Möglichkeit, Verluste steuerlich mit Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen, werden ausgeweitet. Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf maximal 5 Millionen Euro (bzw. 10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) erweitert. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, den Rücktrag schon in der Steuererklärung für 2019 nutzbar zu machen.
• Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des Folgemonats verschoben. Das verschafft Unternehmen zusätzliche Liquidität.
• Das Körperschaftsteuerrecht wird modernisiert und ermöglicht u.a. nun Personengesellschaften die Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft. Das verbessert die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.
• Die Umsatzsteuer wird befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Das stärkt die Kaufkraft und kommt insbesondere Bürgerinnen und Bürgern mit geringeren Einkommen zugute, die einen größeren Teil ihres Einkommens ausgeben. Diese und weitere Maßnahmen werden im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt.
• Ein Programm für Überbrückungshilfe ermöglicht Stützungsmaßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen, die Corona-bedingt hohe Umsatzausfälle verzeichnen. Es gilt branchenübergreifend, berücksichtigt jedoch auch die spezifische Lage von besonders betroffenen Branchen. Das gilt unter anderem für Veranstaltungslogistiker, Schausteller, Clubs oder Reisebüros und viele weitere von anhaltenden Schließungen betroffene Unternehmen. Insgesamt stehen dafür 25 Milliarden Euro bereit. Das Programm sieht für förderungsberechtigte Unternehmen einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten der Monate Juni bis August 2020 vor. Voraussetzung dafür ist ein Umsatzrückgang von durchschnittlich mindestens 60 % in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Je nach Höhe der Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August werden bis zu 80 % der Fixkosten übernommen. Die maximale Fördersumme liegt bei 150.000 Euro für größere Unternehmen und bei 9.000 bzw. 15.000 Euro für Kleinstunternehmen und Soloselbständige von bis zu fünf bzw. zehn Beschäftigten.
• Unternehmen aller Größen können auch weiterhin Liquiditätshilfen aus dem Sonderprogramm 2020 der KfW beantragen. Mehr Informationen hierzu auch auf corona.kfw.de.


2. Nachfrage stärken, Beschäftigung sichern und gezielt stabilisieren

Dafür werden insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen

• Die Umsatzsteuer wird befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Das stärkt die Kaufkraft und kommt insbesondere Bürgerinnen und Bürgern mit geringeren Einkommen zugute, die einen größeren Teil ihres Einkommens ausgeben. Diese und weitere Maßnahmen werden im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt.
• Familien erhalten einmalig einen Kinderbonus von 300 Euro je Kind. Dazu wird das Kindergeld entsprechend aufgestockt. Das stärkt die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zielgerichtet dort, wo es besonders notwendig ist. Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und bei besserverdienenden Haushalten mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
• Um die Einkommen von Alleinerziehenden zu stabilisieren, wird der Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.000 Euro mehr als verdoppelt.
• Mit der „Sozialgarantie 2021“ werden die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 bei maximal 40 % stabilisiert. Darüber hinausgehende Finanzbedarfe werden aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Das entlastet Nettoeinkommen von Beschäftigten und schafft Verlässlichkeit für Unternehmen.
• Der einfache Zugang zur Grundsicherung ohne Vermögensprüfung wird bis Ende 2020 verlängert.
• Ein Schutzschirm für Auszubildende sorgt dafür, dass Schulabsolventen ihre Ausbildung beginnen und Auszubildende ihre laufende Ausbildung ordentlich beenden können. Dazu zählt eine Ausbildungsprämie für kleine und mittlere Unternehmen.
• Mit einem Hilfsprogramm für den Kulturbereich werden Kulturprojekte und die Kulturinfrastruktur in Deutschland gestützt. Mehr dazu unter "Eine Milliarde Euro für NEUSTART KULTUR."
• Um Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen zu unterstützen, legt der Bund für 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf.
Um gezielt den besonders stark von der Coronakrise betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen zu helfen, wird ein umfassendes Förderprogramm aufgelegt:


3. In die Modernisierung des Landes investieren

Ein umfassendes Zukunftspaket im Volumen von 50 Milliarden Euro soll dafür sorgen, dass die Modernisierung des Landes aktiv vorangetrieben wird und Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht. Dazu zählen zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Zukunftsfeldern.
Um nachhaltige Mobilität zu fördern, beinhaltet das Zukunftspaket zahlreiche Maßnahmen für die Mobilitätswende. Es zielt darauf, den Strukturwandel der Automobilindustrie zu begleiten und dazu beizutragen, dass zukunftsfähige Wertschöpfungsketten aufgebaut werden.

Dazu gehören unter anderem folgende Weichenstellungen:

• Als „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus befristet bis 31.12.2021. Beim Kauf eines E-Fahrzeugs mit einem Listenpreis von bis zu 40.000 Euro steigt damit die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro.
• In den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur sowie die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und der Batteriezellenfertigung werden zusätzlich 2,5 Milliarden Euro investiert.
• Zukunftsinvestitionen von Herstellern und Zulieferern in der Automobilindustrie werden mit einem Bonus-Programm in den Jahren 2020 und 2021 mit 1 Milliarden Euro gefördert.
• Die Kfz-Steuer wird ab 2021 stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet, womit saubere Autos bei der Steuer günstiger sind als emissionsstarke Modelle.
• Mit befristeten Flottenaustauschprogrammen soll die Elektromobilität gefördert werden. Das betrifft Fahrzeuge Sozialer Dienste im Stadtverkehr sowie Elektronutzfahrzeuge für Handwerker und kleine und mittlere Unternehmen.
• Der Bund investiert in ein Bus- und Lkw-Flotten-Modernisierungsprogramm, mit dem alternative Antriebe gefördert werden. Die Förderung von E-Bussen und ihrer Ladeinfrastruktur wird bis Ende 2021 befristet aufgestockt.
• Um sauberere Lastwagen im Schwerlastverkehr zu fördern, setzt sich der Bund für ein europaweites Austauschprogramm für schwere Nutzfahrzeuge mit Zuschüssen beim Austausch alter Euro-3- bis Euro-5-Fahrzeuge gegen neue Euro-VI-Fahrzeuge ein.
• Die Deutsche Bahn erhält vom Bund zusätzliches Eigenkapital in Höhe von 5 Milliarden Euro. Damit kann sie auch angesichts Corona-bedingter Einnahmeausfälle in die Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes sowie in das Bahnsystem investieren.
Die Energiewende und die Erreichung der Klimaziele gehören zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte.
• Der Bund steigt mit einem ambitionierten Investitionspaket in die Förderung der Wasserstoff-Technologie ein. Damit soll auch der Grundstein für neue Exporttechnologien gelegt sowie der Weg zu Treibhausgasneutralität im Schwerlastverkehr in der Industrie geebnet werden.
• Der Bund leistet einen Zuschuss zur Senkung der EEG-Umlage, sodass diese 2021 bei 6,5 ct/kwh und 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird.
• Der Deckel für den Ausbau der Photovoltaik wird abgeschafft und das Ausbau-Ziel für Offshore-Windenergie wird angehoben.
• Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um 1 Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt.
Mit dem Zukunftsprogramm werden zudem im Bereich Digitalisierung Investitionen in Wirtschaft und Verwaltung gestärkt:
• Die geplanten Investitionen bis 2025 in Künstliche Intelligenz (KI) werden von 3 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Damit wird ein wettbewerbsfähiges europäisches KI-Netzwerk unterstützt.
• Für den Bau von mindestens zwei Quantencomputern durch geeignete Konsortien stellt der Bund die nötigen Mittel bereit.
• Zum Aufbau eines flächendeckenden 5G-Netzes bis 2025 soll die neue Mobilinfrastrukturgesellschaft mit 5 Milliarden Euro ausgestattet werden.
• Um bei künftigen Kommunikationstechnologien wie 6G in der Weltspitze als Technologieanbieter eine führende Rolle zu spielen, investiert der Bund in die Erprobung neuer Netztechnologien.
• Die Digitalisierung der Verwaltung wird gefördert, u.a. damit Verwaltungsleistungen online zur Verfügung gestellt werden.
Die Stärkung der Zukunftsfähigkeit beinhaltet auch Maßnahmen, um den Schutz vor Pandemien zu verbessern:
• Der Bund strebt einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ an. In diesem Rahmen werden die Gesundheitsämter bei der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung unterstützt und bei deren Möglichkeiten zur Personalgewinnung gestärkt.
• Der Bund legt ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ auf, das notwendige Investitionen von Krankenhäusern fördert.
• Der Bund fördert die Initiative CEPI und die deutsche Corona-Impfstoffentwicklung. Es soll erreicht werden, dass ein wirksamer und sicherer Impfstoff zeitnah zur Verfügung steht und auch in Deutschland produziert werden kann.
Ein weiterer Schwerpunkt des Konjunkturpakets mit großer Bedeutung für die Zukunft Deutschlands liegt auf der Förderung von Bildung und Forschung:
• Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die 2020/2021 Mittel für Investitionen abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich.
• Um im Bereich Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau sowie Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt die 2020 und 2021 stattfinden.
• Die steuerliche Forschungszulage wird verbessert. Der Fördersatz wird rückwirkend zum Jahresbeginn 2020 und befristet bis Ende 2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Millionen Euro je Unternehmen gewährt.
• In der anwendungsorientierten Forschung werden die Mitfinanzierungspflichten für Unternehmen, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind, reduziert.

 

(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)

 

 

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