Steuerinfos & News

Steuertipps Oktober

Keine Pfändung Corona-Soforthilfe u.v.m.

1 Keine Pfändung der Corona-Soforthilfen

Die Corona-Soforthilfe darf nicht gepfändet werden. Ist das bereits passiert, muss der Betrag wieder zurückgeführt werden.

 

2 Handwerkerkosten steuermindernd geltend machen

Wer für Arbeiten im Privathaushalt Handwerker beauftragt, kann einen Teil der Ausgaben steuerlich absetzen, wenn der Leistungserbringer gegenüber dem Leistungsempfänger mit einer ordnungsgemäßen Rechnung abrechnet und wenn der Empfänger den Betrag durch Überweisung auf das Konto des Leistenden bezahlt. Barzahlungen gegen Quittung werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.

Steuerpflichtige können die Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt nur Lohn- und Arbeitskosten. Daher ist darauf zu achten, dass diese auch aus der Rechnung hervorgehen. Von den nachgewiesenen Kosten können 20 Prozent direkt auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet werden. Somit lässt sich der Einkommensteuerbetrag um bis zu 1.200 Euro reduzieren.

Wenn die absetzbaren Handwerkerkosten 6.000 Euro im Jahr übersteigen, sollten Steuerpflichtige, falls möglich, die Arbeiten am Haus oder in der Wohnung ggf. auf mehrere Jahre verteilen, um vom Steuerabzug zu profitieren.

 

3 Werbungskosten: Auch Aufwendungen für Einrichtung von Homeoffice geltend machen

Arbeitnehmern wird eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro gewährt. Wird die Grenze von 1.000 Euro überschritten, können die konkreten Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Werbungskosten sind alle Kosten, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen, z. B. Ausgaben für einen Laptop, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge oder Fortbildungen.

Aber auch wer sich wegen der Corona-Krise zu Hause beruflich bedingt ein Homeoffice einrichtet, kann die Kosten für Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Bürostuhl geltend machen. Wenn die einzelnen Gegenstände jeweils weniger als 800 Euro netto kosten, können sie direkt im Jahr der Anschaffung von der Steuer abgesetzt werden. Bei höheren Ausgaben müssen die Kosten über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

 

4 Umzugskostenpauschale rechtmäßig auch bei niedrigeren Ausgaben

Umzugskosten können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn feststeht, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst war und private Gründe keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle gespielt haben. Bei einem beruflich veranlassten Umzug ist der Abzug der Umzugskostenpauschale auch dann rechtmäßig, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger waren.

Eine Arbeitnehmerin, die beruflich bedingt umgezogen war, machte in ihrer Steuererklärung im Rahmen der Werbungskosten die Umzugskostenpauschale für "sonstige Umzugskosten" geltend. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern gab ihr Recht. Bei der Pauschale handele es sich um eine Schätzung für häufig mangels Belegen nicht im Einzelnen nachweisbaren Aufwand. Mit der Anerkennung einer Pauschale solle gerade auf Einzelnachweise verzichtet werden.

 

5 Schenkungsteuerfolgen bei Einlagen in eine Personengesellschaft

Wenn eine Personengesellschaft neues Kapital benötigt, dann kann dies durch eine anteilsgemäße Erhöhung des Kapitals durch alle Gesellschafter oder aber durch eine über seinen Anteil hinausgehende Einzahlung eines Gesellschafters erfolgen. Letzteres passiert in der Regel nur bei Familiengesellschaftern, wenn die anderen Mitgesellschafter nicht genügend Vermögen haben, um diese Einlage mitzufinanzieren oder wenn damit eine vorweggenommene Erbfolge eingeleitet werden soll.

Durch eine Einlage in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft erhöht sich der Wert aller Gesellschaftsanteile im Verhältnis der Beteiligungsquoten. Es liegt dadurch eine Schenkung des einlegenden Gesellschafters an seine Mitgesellschafter vor. Damit erfolgt im Steuerrecht eine vom Zivilrecht abweichende Beurteilung einer Einlage. Dort wird die Einlage in eine Personenhandelsgesellschaft als Schenkung an die Gesellschaft angesehen.

Im Erbschaftsteuerrecht wird jedoch durch die Rechtsform der Personengesellschaft „durchgegriffen“ auf die jeweiligen Gesellschafter. Dieser Durchgriff hat aber nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile. Er hat zur Folge, dass sowohl bei der Einordnung in die Steuerklassen als auch bei der Höhe des persönlichen Freibetrags auf die Beziehung zwischen Schenker und Bereicherten abgestellt wird. D. h., sind Mitgesellschafter die Kinder des Einlegenden, kommt die Steuerklasse I, Freibeträge für Kinder und der Steuersatz für die Steuerklasse I zur Anwendung. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass ungleichmäßige (disquotale) Einlagen in eine Personengesellschaft zu Schenkungen an die anderen Gesellschafter führen, wenn diese dem Schenker keine Gegenleistungen gewähren.

 

6 Zivilrecht - Gastronom erhält keine "Corona-Entschädigung"

Das Landgericht Hannover hat die Klage eines Gastronomen abgewiesen, der vom Land Niedersachsen Entschädigung für Umsatzverluste während des coronabedingten "Lockdowns" verlangt hatte. Es ist eine der bundesweit ersten rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen zu sog. Corona-Entschädigungsklagen.

Das Gericht hatte keine Rechtsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruch erkennen können: Das Bundesinfektionsschutzgesetz sehe insoweit keine ausdrückliche Regelung vor; dies entspreche der Intention des Gesetzgebers, der auch im Zuge einer Gesetzesänderung im März 2020 bewusst darauf verzichtet habe, eine Entschädigung für die flächendeckenden Schließungsanordnungen zu regeln. Hierdurch sei auch ein Rückgriff auf das Landespolizeirecht gesperrt, welches grundsätzlich eine Entschädigungsregelung für als „Nichtstörer“ in Anspruch genommene Personen vorsehe. Auch aus allgemeinem Staatshaftungsrecht bestehe kein Entschädigungsanspruch, da dem Kläger durch die eine Vielzahl von Wirtschaftszweigen betreffenden Maßnahmen kein individuelles und unzumutbares Sonderopfer auferlegt worden sei.

 

7 Baukindergeld noch vor Jahresende beantragen

Familien mit minderjährigen Kindern können nur noch bis 31.12.2020 Baukindergeld beantragen. Wer bis zu diesem Stichtag keinen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung vorliegen hat, kann die Förderung dann nicht mehr beantragen.

Achtung:Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant, den bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Hintergrund ist, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Coronapandemie können diese viele Antragsteller nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten. Die Antragsfrist für die Förderung endet unverändert am 31. Dezember 2023.

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen für eine Familie mit einem Kind maximal bei 90.000 Euro pro Jahr liegt. Für jedes weitere Kind kann das Einkommen um 15.000 Euro höher liegen. Pro minderjährigem Kind erhalten Familien beim Hausbau oder Immobilienkauf einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr über 10 Jahre lang, d. h. 12.000 Euro insgesamt je Kind.

Quellen: DATEV eG und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, BFH vom 9.7.20; VII S 23/20

 

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